Maßnahmen, mit denen das persönliche Wohnumfeld eines Pflegebedürftigen verbessert werden kann, werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse bezuschusst. Dazu gehören zum Beispiel die Beseitigung von (Tür)Schwellen, die Absenkung von Waschbecken oder der Toilette oder auch kleinere Hilfsmittel wie Haltegriffe. Die Zuschüsse dürfen einen festgelegten Betrag nicht übersteigen, ebenso ist eine Höchstgrenze für den Gesamtbetrag je Maßnahme festgelegt.
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Werde ich finanziell unterstützt, wenn ich meine Wohnung umbauen muss, weil ich einen Rollstuhl brauche?
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