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Glossar: Sozialrecht

Ein-Euro-Job

Ein-Euro-Job oder Zusatzjob ist die umgangssprachliche Bezeichnung für eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung, kurz AGH.

Mit dieser Eingliederungsmaßnahme sollen langzeitarbeitslose Menschen wieder an eine Erwerbstätigkeit herangeführt werden.

Die Tätigkeit muss zusätzlich sein und im öffentlichen Interesse liegen. Sie darf reguläre Arbeitsplätze nicht verdrängen.

Zwischen dem Anbieter der Maßnahme und dem:der Teilnehmer:in entsteht kein Arbeitsverhältnis. Der Teilnehmer erhält keinen Arbeitslohn, sondern eine so genannte Mehraufwandsentschädigung. Damit sollen die Aufwendungen ausgeglichen werden, die im Zusammenhang mit einer Beschäftigung entstehen (z.B. Fahrtkosten oder Kosten für Berufskleidung).

Die Aufwandsentschädigung beträgt in der Regel zwischen einem und zwei Euro pro Stunde. Sie wird nur für tatsächlich geleistete Stunden gezahlt. Die Teilnehmer:innen erhalten weiterhin Bürgergeld. Die Aufwandsentschädigung wird nicht darauf angerechnet.

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