Wer den Lebensunterhalt für sich selbst und für die mit ihm/ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht sichern kann, ist hilfebedürftig.
Hilfebedürftigkeit ist eine der Voraussetzungen für den Bezug von Bürgergeld.
Leistungen gibt es erst nach der Prüfung von Einkommen und Vermögen.
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