Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten Asylsuchende, Personen in Duldung und Menschen mit bestimmten humanitären Aufenthaltstiteln sowie deren Ehegatten, Lebenspartner_innen und minderjährigen Kinder.
Die Leistungen liegen unter dem Niveau der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) oder der Sozialhilfe (SGB XII). Außerdem werden die Leistungen oftmals als Sachleistungen ausgegeben. So bekommen Personen, die in der Erstaufnahmeeinrichtung leben nur ein geringes "Taschengeld”, alle anderen Leistungen (Nahrung, Hygieneartikel, Kleidung) erhalten sie als Sachleistungen.
Fluchtpunkte: Abschaffung Asylbewerberleistungsgesetz (03/2014)
Der Deutsche Caritasverband spricht sich nachdrücklich für eine vollständige Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes aus. Er analysiert die Folgen und den gesetzlichen Änderungsbedarf bei der Überführung der Personengruppen in die Hilfesysteme der Bücher II und XII des Sozialgesetzbuches.
Positionen des Deutschen Caritasverbandes zu Migration und Integration
Der Deutsche Caritasverband hat sich umfassend zum Themenfeld Migration, Flucht und Integration positioniert. Die Caritas setzt sich seit ihrer Gründung vor 125 Jahren für die Interessen und die Teilhabe von Eingewanderten, für Solidarität und ein gutes Zusammenleben in Deutschland ein (Stand: 2022).
Integrationsverständnis der Caritas
Migration und Integration sind ureigene Themen der Kirche. Die Solidarität mit Fremden und die Begegnung mit anderen Kulturen sind Kernbestandteile der christlichen Identität. Der biblische Auftrag, allen Fremden Schutz, Gastrechte und ...
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Günstige Gelegenheit: Gesetz kann jetzt gekippt werden
Der Gesetzgeber muss, so das Bundesverfassungsgericht, ein menschenwürdiges Existenzminimum für Asylbewerber sichern. Sinnvoll wäre es, diese Menschen ins Hilfesystem von SGB II und SGB XII zu überführen und das Asylbewerberleistungsgesetz ...
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