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Glossar: Alter und Pflege

Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung ist eine Vorsorgemaßnahme für den Fall, dass Sie infolge eines Unfalls, einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können.

In der Verfügung beauftragen Sie das Betreuungsgericht eine von Ihnen vorgeschlagene Person zu Ihrem Betreuer zu bestellen, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Das Gericht prüft, ob diese Person geeignet ist, die Aufgabe des Betreuers wahrzunehmen. Andernfalls sucht das Gericht eine andere Person – soweit dies möglich ist, aus Ihrem näheren Umfeld. Das Gericht weist dem Betreuer bestimmte Aufgaben zu.

Eine Betreuungsverfügung unterliegt keinen Formvorschriften. Sie sollte jedoch schriftlich verfasst sein. Eine ähnliche Funktion haben auch die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung.

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