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Glossar: Alter und Pflege, Behinderung

Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung kann jeder schon im Voraus festlegen, wen das Amtsgericht zum rechtlichen Betreuer bestellen soll für den Fall, das Sie aufgrund von Erkrankung oder Behinderung daran gehindert sind Ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu erledigen. Sie enthält Angaben zur Auswahl des Betreuers aber auch zur Wahrnehmung der Betreuungsinhalte.

Für das Amtsgericht ist Ihr Wunsch bindend, es sei denn, die ausgewählte Person ist zur Ausübung der Tätigkeit als rechtlicher Betreuung nicht geeignet. Darüber hinaus können Sie in diesem Dokument auch bestimmen, wer auf keinen Fall ihr rechtlicher Betreuer werden soll.

Denkbar ist auch die Ausformulierung Ihrer individuellen Wünsche, wie z. B. wo Sie leben möchten (zu Hause oder in einer unterstützenden Wohneinrichtung) oder welche Vorlieben berücksichtigt werden sollen.

Die Betreuungsverfügung unterliegt keiner Formvorschrift. Sie sollte jedoch schriftlich verfasst sein. Hierbei kann es sich um eine Papierform als auch um elektronisches Dokument handeln.

 

Sie haben die Möglichkeit Ihre Betreuungsverfügung, als eine Vorsorgemaßnahme im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer gegen eine kleine Gebühr registrieren zu lassen, damit diese im Falle des Falles durch das Amtsgericht gefunden werden kann. Darüber hinaus können Sie auch eine Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung erstellen.



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