Das Bürgergeld ist ein Pauschalbetrag. Die Leistungsberechtigten müssen damit eigenverantwortlich wirtschaften und auch größere Ausgaben (Kleidung, Schuhe, Reparaturkosten, ...) damit bestreiten. Wem das nicht gelingt oder unvorhersehbare Kosten begleichen muss wie eine Stromnachzahlung, der kann bei seinem Jobcenter ein zinsloses Darlehen beantragen. Das Darlehen wird getilgt, indem monatlich maximal zehn Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs abgezogen und weniger ausgezahlt werden. Bei einem Regelbedarf in Höhe von 563 Euro werden also monatlich 56,30 Euro weniger ausgezahlt, so lange, bis der geliehene Geldbetrag zurückgezahlt wurde.
Informationen für Menschen mit sozialen Problemen
Viele Internetseiten von Ministerien und Behörden informieren arbeitslose und verschuldete Menschen. Auch Betroffene schildern ihre Sicht der sozialpolitischen Entwicklungen und geben Tipps auf ihren Internetseiten
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Ich bin arbeitslos und kann die Mietrückstände mit meinem geringen Arbeitslosengeld nicht aufbringen. Wo erhalte ich Unterstützung?
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Ich habe Anspruch auf Bürgergeld. Kann ich ergänzende Beihilfen beantragen?
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Schuldnerberatung
Viele Menschen haben Schulden. Einige verzweifeln daran. Andere finden einen Ausweg. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen an die Expertinnen und Experten der Caritas-Schuldnerberatung, entweder vor Ort oder hier in der Online-Beratung.
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Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zum Arbeitslosengeld II
Das Merkblatt klärt über die wichtigsten Besonderheiten und Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II und Sozialgeld auf. Es informiert auch über zusätzliche Leistungen in besonderen Fällen wie das Arbeitslosengeld-II-Darlehen.
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