Die Pflege in der häuslichen Umgebung hat Vorrang vor einer Unterbringung im Heim. Deshalb bilden die Leistungen der häuslichen Pflege in der Pflegeversicherung einen Schwerpunkt. Pflegebedürftige können grundsätzlich zwischen Pflegesachleistung (Pflege durch einen zugelassenen Pflegedienst) oder Geldleistung wählen.
Geldleistung bedeutet, dass der Pflegebedürftige seine Pflege selbst durch eine Privatperson sicherstellen kann, ohne professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dafür überweist die Pflegekasse monatlich einen festen Geldbetrag auf das Konto des Pflegebedürftigen. Mehr dazu im Glossarbegriff "Pflegegeld".
Personen in Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf diese Leistungen.
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