Der Heimbeirat ist das Mitwirkungsgremium und die Interessenvertretung für Bewohnerinnen und Bewohner in einem Heim. Er wird in der Regel für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wenn kein Heimbeirat gebildet werden kann, werden seine Aufgaben häufig durch ein Angehörigengremium aus Angehörigen oder Betreuern der Bewohner oder durch einen Bewohnerfürsprecher wahrgenommen.
Der Heimbeirat hat zahlreiche Aufgaben, welche sich aus den Regelungen des jeweiligen Landesheimgesetzes ergeben. In der Regel hat er ein Mitwirkungsrecht in Angelegenheiten des Heimbetriebs wie Aufenthaltsbedingungen, Heimordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in den einzelnen Landesheimgesetzen.
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