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Glossar: Sozialrecht

Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)

Die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bekommen Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können. Diese Voraussetzung ist identisch mit denen des Bürgergelds (SGB II) und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII). Deshalb muss im Einzelfall genau geprüft werden, welchem Leistungssystem eine Person zuzuordnen ist.

Generell bekommen erwerbsfähige Menschen Bürgergeld, ältere und dauerhaft erwerbsgeminderte Menschen bekommen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Die Hilfe zum Lebensunterhalt kommt deshalb nur selten zum Einsatz, z.B. für Menschen, die vorübergehend erwerbsunfähig sind oder die voraussichtlich länger als 6 Monate stationär untergebracht sind.

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