Seit dem 1. August 2013 hat jedes Kind zwischen dem ersten und dem dritten Lebensjahr einen Anspruch auf frühkindliche Förderung insbesondere in einer Kindertageseinrichtung ("Kita"). Der Anspruch ist in § 24 Abs. 2 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) geregelt. Er richtet sich gegen den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Dies sind je nach der Ausgestaltung im Landesrecht die Landkreise oder kreisfreien Gemeinden.
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Mehr Kita-Plätze gibt es nicht umsonst
Der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kinder unter drei Jahren ist bis August nicht umsetzbar. Notlösungen kursieren. Der Bund hat zwar 4,6 Milliarden Euro in den Kita-Ausbau investiert. Doch auf Dauer braucht es ein neues Finanzierungssystem.
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