Springe zum Hauptinhalt
Arrow Online-Beratung
Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'Öffne die Lasche für weitere Informationen zu caritas.de'
close
Caritas Deutschland
Caritas international
Adressen
Umkreissuche
Jobs
Umkreissuche
Kampagne
Facebook caritas.de YouTube caritas.de Instagram caritas.de Linkedin caritas.de
close
Kostenlos, anonym und sicher!

Sie benötigen Hilfe?

  • Allgemeine Sozialberatung
  • Aus-/Rück- und Weiterwanderung
  • Behinderung und psychische Beeinträchtigung
  • Eltern und Familie
  • HIV und Aids
  • Hospiz- und Palliativberatung
  • Jungen- und Männerberatung
  • Kinder und Jugendliche
  • Kinder- und Jugend-Reha
  • Kuren für Mütter und Väter
  • Leben im Alter
  • Migration
  • Rechtliche Betreuung und Vorsorge
  • Schulden
  • Schwangerschaft
  • Straffälligkeit
  • Sucht
  • Trauerberatung
  • U25 Suizidprävention
  • Übergang von Schule zu Beruf

Sie wollen wissen, wie die Online-Beratung funktioniert?

Inhalte filtern nach Thema
Mehr zum Thema mit Link zur Seite: 'aria-labelledby="header_logo_text"'
Caritas Seniorenheim
St. Rupert
Burgkirchen
  • Startseite
  • Hausbeschreibung
  • Pflege
  • Soziale Betreuung
  • Anmeldung/Preise
  • Compliance
Suche
Home
Filter
  • Startseite
  •  
    •  
  • Hausbeschreibung
  • Pflege
  • Soziale Betreuung
  • Anmeldung/Preise
  • Compliance
  • Sie sind hier:
  • Startseite
  • Mitwirkungspflichten
Header
Fehler melden Eintrag vorschlagen
Glossar: Sozialrecht

Mitwirkungspflichten

Leistungsempfänger:innen oder Antragsteller:innen von Sozialleistungen haben die Pflicht, alle für die Leistung erheblichen Umstände vollständig und zutreffend anzugeben. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen. Auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers muss der/die Betroffene persönlich erscheinen, z.B. zur mündlichen Erörterung des Antrags. 

Zur Mitwirkungspflicht gehört zudem, dass man sich ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterzieht, soweit dies für die Entscheidung über die Leistung notwendig ist. Wer Leistungen wegen Krankheit oder Behinderung beantragt oder erhält, soll sich einer Heilbehandlung unterziehen, wenn zu erwarten ist, dass sie eine Besserung seines Gesundheitszustands herbeiführen oder eine Verschlechterung verhindern wird. Wer Leistungen aufgrund einer Minderung der Erwerbsfähigkeit oder Arbeitslosigkeit bezieht, soll an geeigneten berufsfördernden Maßnahmen teilnehmen.

Die Mitwirkungspflichten dienen dazu, dass die Verwaltung den leistungserheblichen Sachverhalt vollständig und sachdienlich aufklären kann, um die richtige Entscheidung zu treffen. Sie gelten für alle Sozialbereiche.

Glossar

Es ist ein Fehler aufgetreten.

{{l}}

  • {{e.Title}}
nach oben
Datenschutz
Impressum
  • Datenschutz: www.seniorenheim-burgkirchen.de/datenschutz
  • Impressum: www.seniorenheim-burgkirchen.de/impressum
Copyright © Caritas Passau 2025