Zum Kreis der pflegenden Angehörigen werden im Allgemeinen die Familie, Verwandte, Freunde, Nachbarn und andere Bezugspersonen gezählt, die nicht beruflich pflegen, betreuen oder begleiten - unabhängig davon wo gepflegt oder Hilfe geleistet wird. Im Pflegeversicherungsgesetz wird der Begriff enger gefasst und mit "Pflegepersonen" umschrieben. Pflegepersonen sind nach dem Gesetz Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung pflegen (§ 19 SGB XI).
Nicht nur Pflegebedürftige sondern auch die Pflegepersonen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eigene Leistungen der Pflegeversicherung, zum Beispiel auf Pflegeberatung und kostenlose Pflegekurse. Darüber hinaus zahlt die Pflegeversicherung für Pflegepersonen Beiträge in die Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung, wenn sie einen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 pflegen. Der Anspruch ist abhängig davon, in welchem Umfang die Pflege erbracht wird.
Pflegende Angehörige erbringen den größten Teil der Unterstützungs- und Pflegeleistungen. Ohne sie könnte die Versorgung hilfebedürftiger Menschen nicht aufrechterhalten werden. Im Umgang mit unterschiedlichsten Pflegesituationen gewinnen sie viel Erfahrung. Um diese Erfahrung an andere weiterzugeben und sich für die Interessen pflegender Angehöriger stark zu machen, haben sich im Jahr 2008 engagierte Personen zur Interessenselbstvertretung pflegender Angehöriger (IspAn) zusammengeschlossen.
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