In einem jährlichen Prüfturnus werden alle Pflegeheime und ambulanten Pflegedienste durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) oder den Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherung geprüft (Regelprüfung). Alle Prüfungen in stationären Pflegeeinrichtungen erfolgen in der Regel unangemeldet. Qualitätsprüfungen in ambulanten Pflegeeinrichtungen sind am Tag zuvor anzukündigen. Bei den Prüfungen liegt der Schwerpunkt auf der Prüfung des Pflegezustands und der Wirksamkeit der Pflege- und Betreuungsmaßnahmen (Ergebnisqualität). Die Prüfer schauen sich an, ob Hinweise auf Pflegedefizite vorliegen (zum Beispiel Druckgeschwüre oder Mangelernährung). Die Zufriedenheit der pflegebedürftigen Menschen schlägt sich in einer anderen Bewertung nieder.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Qualitätsprüfungen werden Berichte über die Qualität der Pflegeeinrichtungen im Internet sowie an anderen geeigneten Orten, zum Beispiel in den Pflegestützpunkten, veröffentlicht. In den Pflegeeinrichtungen selbst müssen das Datum der letzten Prüfung, eine Einordnung des Prüfergebnisses nach einer Bewertungssystematik sowie eine Zusammenfassung der Prüfergebnisse gut sichtbar ausgehängt werden.
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