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Glossar: Alter und Pflege

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Tritt bei einem nahen Angehörigen eine akute Pflegesituation ein, dann haben Beschäftigte das Recht, sich bis zu zehn Arbeitstage freistellen zu lassen, um die Pflege zu organisieren. Falls sie für diesen Zeitraum keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, können sie Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Wenn der Arbeitgeber das verlangt, müssen ihm die Beschäftigen eine ärztliche Bescheinigung über die voraussichtliche Pflegebedürftigkeit vorlegen.

Eine kurzzeitige Freistellung können alle Beschäftigten in Anspruch nehmen – unabhängig von der Größe des Unternehmens.  

Weitere Informationen zum Herunterladen

PDF | 184,2 KB

Neuerungen zum Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Handreichung)

Das ist neu seit dem 01.01.2015: Übersicht mit Beispielen zu einzelnen Freistellungsmöglichkeiten (aktualisiert am 22.11.2016).

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